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Samstag, 21 Dezember 2019 22:46

Börse

Eine Börse ist ein nach bestimmten Regeln organisierter Markt vertretbarer Sachen.

Gehandelt werden kann zum Beispiel mit Wertpapieren (etwa Aktien, Anleihen), Devisen, bestimmten Waren (z. B. Metalle und andere Rohstoffe) oder mit hiervon abgeleiteten Rechten. Die Börse führt Angebot und Nachfrage – vermittelt durch Makler (während definierter Handelszeiten) – marktmäßig zusammen und gleicht sie durch (amtliche) Festsetzung von Preisen (Kurse) aus. Die Feststellung der Kurse oder Preise der gehandelten Objekte richtet sich laufend nach Angebot und Nachfrage.

 

Hintergründe

Eine Börse dient der zeitlichen und örtlichen Konzentration des Handels von fungiblen Gütern unter beaufsichtigter Preisbildung. Ziele sind eine gesteigerte Markttransparenz für Wertpapiere, die Steigerung der Effizienz und der Marktliquidität, die Verringerung der Transaktionskosten sowie der Schutz vor Manipulationen. Anders als im so genannten außerbörslichen Handel over the counter (OTC-Handel) wird börslicher Handel börsenaufsichtsrechtlich durch staatliche Aufsichtsämter (in Deutschland: die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) sowie durch die Handelsüberwachungsstellen der Börsen kontrolliert.

Durch den in der ISO 10383 geregelten Market Identifier Code ist jede Börse genau wie jede andere Handelsplattform weltweit eindeutig identifizierbar.

Für An- und Verkäufer von Finanzprodukten übernehmen die Börsen die wichtige Funktion der zentralen Gegenpartei (Central counterparty).

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Samstag, 28 Dezember 2019 19:11

Wertpapier

Ein Wertpapier oder eine Wertschrift (schweizerisch) ist eine Urkunde, die ein privates Recht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Inhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt. Eine Urkunde dient der Sichtbarmachung und als Nachweis eines Rechtes. Ohne den Besitz der Urkunde kann das darin verbriefte Recht nicht geltend gemacht werden. Urkunden sind im Zeitalter der IT-gestützten Buchführung veraltet und es gibt sie nur noch wegen der historisch gewachsenen Rechtsgrundlage, die eine Verbriefung verlangt. Nach und nach gehen immer mehr Staaten im Zuge der Modernisierung ihres Rechts dazu über, Urkunden abzuschaffen und durch Buchungsposten zu ersetzen (in Deutschland angenähert durch Girosammelverwahrung von Globalurkunden; bei Bundeswertpapieren als echtes Wertrecht in Form eines Schuldbucheintrags). In den Staaten, deren Recht noch Urkunden fordert, werden sie zwar noch ausgestellt, verlassen aber in der Regel nie die Lagerstelle des Zentralverwahrers, der über die Anteile am Bestand und ihre Übertragung Buch führt, und erfüllen dort keinen Zweck, außer durch ihre Existenz die Formerfordernisse zu wahren. Nur noch in sehr seltenen Fällen werden Wertpapiere tatsächlich als Urkunde in Umlauf gebracht (siehe Tafelgeschäft).

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