Grundrente in Deutschland
In Deutschland einigte sich die regierende Koalition im November 2019 auf eine Grundrente ab 2021 als Aufstockung der gesetzlichen Renten für Versicherte ab 35 Beitragsjahren durch Beitragszahlungen, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit, die im Jahresdurchschnitt 30 bis 80 % des Durchschnittslohns verdienten. Ein Grundrentenanspruch besteht bis zum Monatseinkommen von 1250 Euro (Paare: 1950 Euro).[1] Durchschnittsverdiener erhalten im Jahr 1,0 Entgeltpunkte. 30 bis 80 % vom mittleren Einkommen sind 0,3 bis 0,8 Punkte im Jahr. Die Grundrente „verdoppelt“ Entgeltpunkte jener, die im Schnitt der 35 Jahre 0,3 bis 0,8 Punkte im Jahr erhielten, auf bis zu 0,8 Punkte im Jahr. Der erzielte Aufschlag sinkt um 12,5 %. Je Punkt gibt es 33,05 € (im Beitrittsgebiet 31,89 €) Rente. Beispielsweise erhielt eine Friseurin mit 40 Jahren Lohn unter 60 % des Durchschnitts 0,4 Punkte im Jahr. Bisher erhielte sie als Monatsrente im Westen 528,80 €. Die Entgeltpunkte werden für 35 der 40 Jahre um 0,4 im Jahr erhöht (35 × 0,4 × 33,05 € = 462,70 €). Zieht man 12,5 % ab, ist ihr Grundrentenzuschlag 404,86 €. Ihre Rente steigt ab 2021 von 528,80 € auf 933,66 €.
Schwedische Garantierente
Als Garantierente (Garantipension) wird in Schweden seit der Rentenreform von 1999 eine Grundrentenleistung bezeichnet. Hervorgegangen ist diese aus der „Volksrente“ (Folkpension). Es handelt sich dabei um eine Grundsicherung, die allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Eine Bedürftigkeitsprüfung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse findet nur in geringem Maße statt, jedoch sind bestimmte Anwartschaftszeiten zu erfüllen. Das Renteneintrittsalter beträgt 65 Jahre (nicht flexibel), die Höhe ist abhängig u. a. vom Familienstand und von der Dauer des Wohnsitzes im Inland (Mindestvoraussetzung 3 Jahre). Von der Konzeption her ist die Garantierente eine staatlich finanzierte Aufstockung der Einkommensrente (Inkomstpension, entsprechend der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung) – bedarfsorientiert, bedürftigkeitsgeprüft und existenzsichernd.
Die volle Garantierente erhält, wer ab dem 25. Lebensjahr über 40 Jahre Anwartschaften in Schweden erlangte (inklusive Arbeits-, Ausbildungs- und Wehrdienstzeiten ab 16). Auch ein Studium wird einbezogen. Kürzere Ansprüche mindern den Rentenanspruch, der aber zusammen mit dem Wohngeld ebenfalls existenzsichernd sein kann. Das Garantierenten-Niveau liegt etwas über der Sozialhilfe und ist abhängig von der Höhe der Einkommensrente (u. a. Schwellenwert). Dies verhindert, dass Bezieher, die nie oder nur wenig arbeiteten, gleiche Ansprüche erhalten wie jene, die hohe Anwartschaften erarbeiteten.
Die Garantierente vermeidet für große Teile der Altersbevölkerung den Sozialhilfe-Bezug. Da die frühere „Volksrente“ wie die als Grundrente konzipierte Garantierente manche Personengruppen (z. B. Migranten) nicht oder ungenügend erreicht, gab es immer in Schweden auch Sozialhilfe bzw. Armenhilfe. Betriebs- und private Renten werden nicht, wie bei der deutschen Grundsicherung, von der Garantierente abgezogen.
Das schwedische Rentensystem umfasst neben der Garantierente eine gesetzliche Einkommensrente, eine obligatorische kapitalgedeckte Prämienrente (ähnlich der deutschen Riester-Rente nur ohne staatliche Förderung) sowie die betriebliche und individuell-private Vorsorge. 1999 einigten sich alle Parteien mit Ausnahme der Umweltpartei / Grüne (Miljöparti de Gröna) und der Linkspartei (Vänsterpartiet) eine Rentenreform. Dabei senkt ein hoher demografischer Faktor das Rentenniveau schrittweise stark ab. Dadurch steigt der Anteil der Rentenaufstockung zur Garantierente entsprechend an. Man rechnete in der Anfangsphase mit einer Aufstockungsquote von rund 40 %. Dabei ging man für allein auf die Garantierente angewiesene Bezieher von 2 % aus. Die Höhe der Garantierente für Alleinstehende betrug im Jahre 2016 7900 Kronen (ca. 850 €) pro Monat. Die Garantierente ist einkommensteuerpflichtig, der Nettobetrag liegt je nach Wohnort bei etwa 6150 Kronen (ca. 660 €) pro Monat.
Niederländische Grundrente
Die Altersversorgung in den Niederlanden umfasst drei Säulen: Grundrente, betriebliche Zusatzrentenversicherungen (für alle Angestellten verpflichtend) und die private Altersvorsorge.
Anspruch auf Grundrente haben Niederländer ohne Bedürftigkeitsprüfung ab Beginn des Rentenalters: Alleinstehende Rentner erhalten 70 % des Mindestlohns, Paare erhalten pro Partner 50 %. War man zwischen 15 und 65 Jahren nicht ständig in den Niederlanden versichert, senkt jedes fehlende Versicherungsjahr die Grundrente um 2 %. Erziehungs- oder Pflegezeiten sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit werden nicht gesondert behandelt, da sich der Anspruch ausschließlich nach der Wohnsitzdauer richtet. Gesetzliche Rentenansprüche werden zu 100 % auf die Grundsicherungsleistung angerechnet, betriebliche und private Renten werden teilweise angerechnet. Wer nicht arbeitete, erhält die Grundrente, aber keine Betriebsrente. Personen, die aufgrund fehlender Zeiten nicht das Grundrentenniveau erreichen, erhalten gegebenenfalls bedürftigkeitsgeprüfte Unterstützungsleistungen, die geringer sind als das Grundrentenniveau.
Finanziert wird die Grundrente durch Umlagen aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Selbständigen. Einen Arbeitgeberbeitrag gibt es bei der Betriebsrente, nicht aber bei der Grundrente. Gegebenenfalls kommt ein Staatszuschuss hinzu.
Neuseeländische Garantierente
In Neuseeland existiert eine Garantierente in Höhe von 40 Prozent des Durchschnittseinkommens, die jeder Rentner unabhängig von sonstigen Einkünften erhält.
Weblinks
- Quelle des Artikels: Garantierente - Wikipedia (Die freie Enzyklopädie)
- Archiv-Grundeinkommen.de Schweden (PDF; 29 kB)
- 28.11.2019 - Koalitionsbeschluss zur Grundrente - Deutsche-Rentenversicherung.de
- Deutsche-Rentenversicherung.de#einlebenlang