Artikel nach Schlagwort: “ Deutsche-Rentenversicherung ”
Garantierente
Als Garantierente oder Grundrente bezeichnet man eine Altersrente, auf die die Bezieher nicht nur einen Anspruch in der, z. B. durch eine Rentenformel ermittelten, rechnerischen Höhe, sondern – meist nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – in einer durch politische Entscheidungsträger festgelegten Mindesthöhe haben. Das Ziel ist oftmals, damit die „Lebensleistung“ von Arbeitnehmern zu würdigen, weshalb sie auch als „Respektrente“ („Wort des Jahres“ in Deutschland im Jahr 2019) bezeichnet wird.
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Deutsche Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung ist der Name, unter dem seit dem 1. Oktober 2005 die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland durch in Bundesträger und Regionalträger unterschiedene Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden. Deutsche Rentenversicherung ist gemeinsamer Name und gemeinsames Logo für alle beteiligten Rentenversicherungsträger, jedoch keine ihnen übergeordnete Behörde.
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